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Leasingrückgabe: So vermeiden Sie teure Nachzahlungen

Leasingfahrzeuge müssen bei der Rückgabe nicht im Neuzustand sein. Übliche Gebrauchsspuren gelten als akzeptabel; berechnet werden darf nur, was über den normalen Verschleiß hinausgeht. Genau hier passieren die meisten Streitfälle – und genau hier schafft ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger Klarheit und Kostenkontrolle.

Was gilt bei der Leasingrückgabe – die wichtigsten Regeln

  • Zustand nach Alter & Laufleistung: Akzeptiert werden Spuren, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen (z. B. kleine Kratzer/Dellen innerhalb definierter Grenzen). Maßstab sind sogenannte Fair-Wear-and-Tear-Kataloge (z. B. VWFS, DEKRA, TÜV/LeasePlan).

  • Minderwert statt Reparaturliste: Abgerechnet wird der Wertverlust durch übermäßige Abnutzung – nicht automatisch jede kosmetische Reparatur. (Stichwort Minderwertausgleich, Beweislast prinzipiell beim Leasinggeber.)

  • Dokumentation entscheidet: Fotos (außen/innen), Protokoll, ggf. unabhängige Vorab-Prüfung – je besser Ihre Belege, desto geringer das Risiko überhöhter Forderungen.

Typische Streitpunkte – und wie Sie sie entschärfen

  • Kratzer & Dellen: Kleinere Lackkratzer oder Dellen unterhalb der Kataloggrenzen gelten meist als akzeptabel. Größere Schäden sind wertmindernd und werden berechnet.

  • Felgen & Glas: Leichte Kerben/Korrosion an Felgen sind oft toleriert; Risse/Abplatzungen oder Steinschläge außerhalb des Sichtfelds können anders bewertet werden. Prüfkataloge geben den Rahmen.

  • Innenraum: Normale Sitzglanzstellen, kleine Flecken/Kratzer sind häufig kein Abzug – Brandlöcher, tiefe Cuts oder harte Verschmutzungen schon.

  • Service/ HU/ Reifen: Fehlende Wartungen, unzulässige Profiltiefe oder fällige HU können zusätzliche Kosten verursachen. (Viele Kataloge verlangen verkehrs- und betriebssicheren Zustand.)

Warum ein Kfz-Sachverständiger bei der Leasingrückgabe Gold wert ist

1) Vorab-Check & Kostenprognose

Der Sachverständige prüft Ihr Fahrzeug vor dem offiziellen Rückgabetermin nach Fair-Wear-and-Tear-Kriterien, erstellt eine Fotodokumentation und schätzt potenzielle Minderwerte – inkl. Empfehlung, welche Smart-Repair-Maßnahmen sich lohnen (z. B. Spot-Repair statt Komplettlackierung). So entscheiden Sie proaktiv, nicht erst am Rückgabeschalter.

2) Neutraler Zustandsbericht als Verhandlungsbasis

Mit einem unabhängigen Zustandsbericht (z. B. nach DEKRA-/TÜV-Standard) haben Sie eine anerkannte Beweisgrundlage gegen überhöhte Forderungen des Leasinggebers und können Minderwerte sachlich verhandeln.

3) Katalog-Know-how & „Grenzfälle“ richtig einordnen

Ein Sachverständiger kennt die Grenzmaße (z. B. Durchmesser/Tiefe von Dellen, Toleranzen für Felgen, Polster, Kunststoff) und legt die Kataloge korrekt an – das verhindert, dass tolerierte Spuren fälschlich als Schaden abgerechnet werden.

4) Rechtliche Einordnung & Beweislast

Er erklärt Ihnen Minderwert vs. Reparaturkosten, dokumentiert übermäßigen Verschleiß fachgerecht und weiß, wann sich Gegenangebote oder Einwände lohnen – inklusive Hinweisen zur Beweislast des Leasinggebers beim Minderwert.

Schritt-für-Schritt: So bereiten Sie Ihre Rückgabe optimal vor

4–6 Wochen vorher

  • Leasingvertrag & Katalog prüfen (Fair-Wear-and-Tear).

  • Vorab-Check durch unabhängigen Gutachter buchen; Kostennutzen von Smart-Repair abwägen.

1–2 Wochen vorher

  • Intensivreinigung außen/innen, kleine Smart-Repair erledigen lassen, fällige Wartungen/Flüssigkeiten nachholen.

  • Reifen/ HU checken (verkehrs- & betriebssicher).

Am Rückgabetag

  • Zeugen mitnehmen, Licht & trockener Untergrund wählen.

  • Lückenlose Fotodoku (mit Maßstab) und Übergabeprotokoll (Kilometerstand, Schäden, Zubehör) – nichts blanko unterschreiben.

Häufige Fragen zur Leasingrückgabe (kurz beantwortet)

  • Darf ich selbst einen Gutachter wählen?
    Oft bestimmt der Leasinggeber den Prüfer; Vorab-Checks durch einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen sind jedoch möglich und sinnvoll.

  • Was, wenn ich die Forderung für überzogen halte?
    Zustandsbericht gegenprüfen lassen, Katalogstellen benennen, Minderwert statt Reparaturen fordern und Einwand schriftlich einreichen. Bei Bedarf anwaltlich prüfen lassen.

  • Lohnt Smart-Repair?
    Ja, wenn die Kosten unterhalb des zu erwartenden Minderwerts liegen und die Maßnahme katalogkonform ist.

Fazit: Mit Planung, Belegen und Gutachter sparen Sie bares Geld

Wer seine Leasingrückgabe planvoll vorbereitet, Kataloge kennt und den Zustand neutral dokumentieren lässt, reduziert das Risiko teurer Minderwertforderungen drastisch – und gewinnt Verhandlungssicherheit. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist dabei Ihr stärkster Hebel.

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